Wir begleiten und unterstützen Kinder, Jugendliche und deren Familien, die sich um schwer erkrankte Angehörige sorgen oder den Verlust von Angehörigen betrauern.

Obwohl unser Netz aus ehrenamtlichen Helfern stetig wächst, pflegen wir im Verein eine familiäre Atmosphäre. Unser Betreuungsgebiet umfasst das östliche Holstein bis Fehmarn und Lübeck.

In unserem zentral gelegenen "Haus Pegasus" in Pansdorf treffen sich unsere ehrenamtlichen Helfer regelmässig zum Austausch und zur Weiterbildung durch Fachreferenten. Hier finden auch unsere Befähigungskurse für neue ehrenamtliche Trauerbegleiter statt.

Als gemeinnütziger Verein - der sich überwiegend aus privaten Zuwendungen finanziert - danken wir allen Mitgliedern und Spendern für ihre Unterstützung, ohne die unsere Arbeit nicht möglich wäre. Danke!

Ziel des Vereins ist die Begleitung und Beratung von Familien, in denen jemand schwer erkrankt oder gestorben ist. Der Schwerpunkt unserer Arbeit bezieht sich auf Kinder, Jugendliche und ihre Angehörigen im Bereich östliches Holstein - bis Fehmarn sowie Lübeck.

Seine Vereinsziele verwirklicht der Verein insbesondere (Auszüge aus unserer Satzung):

a) durch die verantwortungsvolle qualifizierte, individuelle, einfühlsame und behutsame Unterstützung betroffener Familien, unabhängig von ihrer Herkunft, Stellung und Religion, um so den Raum und den Rahmen für das Abschiednehmen in Würde und Selbstbestimmung zu geben. Unter Berücksichtigung seiner wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit verwirklicht der Verein insbesondere den Aufbau von regionalen Hilfsangeboten.

b) durch die Kooperation und Vernetzung insbesondere mit öffentlichen Stellen (Kommunen, Städten, Gemeinden, Krankenkassen) sowie privaten Trägern /Organisationen, mit den betroffenen Familien, Hausärzten, Fachärzten, Kliniken, Hospizdiensten, psychosozialen Diensten und Pflegediensten.

c) durch die Durchführung von Befähigungskursen und weiteren Qualifizierungen von Hospizmitarbeitern, wie Fallbesprechungen, Supervision und die Schulung von Ehrenamtlichen für die Sterbe- und Trauerbegleitung.

d) ehrenamtliche oder hauptamtliche Sterbe- und Trauerbegleiter/innen leisten auch z.B. in Schulen für Kinder und Lehrkräfte sowie in Notfallsituationen und in Trauergruppen für Kinder und Jugendliche qualifizierte Hilfe. Auch in Palliativ-Care-Teams – im Sinne der Sozialgesetzgebung - sind sie bedarfsgerecht zu integrieren.

e) Die Leistungen des Vereines werden auf der Grundlage von Qualitätsstandards erbracht und stetig fortentwickelt. Es soll ein sinnvolles Leistungsangebot, auch aus dem der demographischen und gesellschaftlichen Entwicklung resultierenden Bedarf angepasst, entwickelt werden.

f) Aufklärung und Öffentlichkeitsarbeit ist integrativer Bestandteil der Umsetzung des Vereinszweckes.